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23. Februar 2021 | 15:31 Uhr
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Lobbyisten streiten um neues Personenförderungsgesetz

Die Taxilobby sieht zu wenig, Fahrdienstanbieter wie Uber und Poolingdienste wie Moia zu viel Regulierung in den neuen Plänen der Bundesregierung. Und die Busunternehmer fürchten eine Verpflichtung zur Weitergabe von wettbewerbsrelevanten Daten.

Uber Taxi Rücksitz

Unter den Mobilitätsanbietern herrscht ein erbitterter Kleinkrieg

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Eigentlich wollte Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer den schon lange währenden Konflikt unter den Mobilitätsanbietern mit Hilfe einer Findungskommission schlichten und den Markt liberalisieren. Doch wie so oft wurde aus dem einfachen Plan ein komplexes Regelwerk, das derzeit in der Regierung beraten und von Akteuren jeglicher Couleur heftig kritisiert wird.

Die Taxiunternehmer auf der einen Seite wollen sich in erster Linie unliebsame Konkurrenz vom Hals halten. Nach ihrer Vorstellung sollen Anbieter wie Uber nicht nur verpflichtet werden, nach jeder Fahrt zu ihrem Stützpunkt zurückzukehren. Darüber hinaus sollen ihre Fahrten auch einer "Vorbestellfrist" von mindestens einer halben Stunde unterliegen. Anbieter wie Uber wollten "Taxiverkehr mit Mietwagen betreiben", sagte Herwig Kollar, Vorstand beim Bundesverband Taxi, dem "Handelsblatt“.

Das sei "systemwidrig“, auch weil die Kommunen Uber als Mietwagenanbieter allenfalls einen Mindesttarif vorschreiben dürften und ansonsten ihnen ansonsten keine Pflichten auferlegten, so Kollar weiter. Dagegen sind etwa Taxianbieter zur Beförderung in einem Tarifgebiet rund um die Uhr und spontan verpflichtet. Vermittlungsplattformen wie Uber sollten wie sie einer Genehmigungspflicht unterliegen, um bei Verstößen notfalls zu haften.

"Intelligenter Verkehr wird verhindert"

Mietwagenvermittler wie Uber wollen hingegen durchsetzen, dass der Markt weitestgehend freigegeben wird und digitale Technologien vermehrt Einsatz finden können. "Ordnungsnummer-Schilder und Regelungen zu Mindestpreisen" seien "neue Belastungen", ebenso wie Mindestbeförderungsentgelte, heißt es von Uber. Auch die Rückkehrpflicht sei unsinnig. Denn sie verhindere es, den Verkehr der Fahrzeuge intelligent mit Hilfe Künstlicher Intelligenz zu steuern.

"Auch in Zukunft sollen Mietwagen durch die aus den 80ern stammende Rückkehrpflicht zu Leerfahrten gezwungen werden und die Forderung nach einer absurden Vorbestellfrist setzt dem noch einen drauf", zitiert das „Handelsblatt“ Uber-Deutschlandchef Christoph Weigler. Dabei sei es geboten, "gemeinsam die gesamte Branche modernisieren und in die Zukunft führen“. Der Fahrdienstanbieter verweist darauf, dass er in Metropolen wie Köln, Stuttgart oder München „ausschließlich Fahrten an lizenzierte Mietwagen- und Taxiunternehmen" vermittele, bei denen Fahrer auch sozialversicherungspflichtig angestellt seien.

"Rettung der Postkutsche"

Auch der Digitalverband Bitkom meldete sich dazu zu Wort. "Die Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes droht ins Groteske abzugleiten", warnt Präsident Achi Berg. Sei im vorliegenden Entwurf mit einem Festhalten an der historisch überholten Rückkehrpflicht für auftragslose Mietwagen bereits eine staatliche verordnete Leerfahrtenpflicht vorgesehen, so werde jetzt "ernsthaft über eine gesetzliche Wartezeit für digital vermittelte Mietwagen diskutiert", kritisiert er, ganz im Sinne von Uber. Wer seine Fahrt per Smartphone-App bei einem entsprechenden Dienst buche, könne dann aufgrund der sogenannten Vorausbuchungspflicht nicht sofort losfahren, sondern der Anbieter dürfe seinen Fahrer erst mit Verzögerung losschicken. Darunter litten die Anbieter, alle Kunden, aber auch der Standort Deutschland. "Ebenso gut hätte man versuchen können die Postkutsche zu retten, indem man die Höchstgeschwindigkeit aller anderen Verkehrsmittel staatlich auf 10 km/h beschränkt“, lästert der Bitkom-Chef.

Auch der Verband der Chauffeur- & Mietwagenunternehmen lehnt die Regulierung ab, meldet das "Handelsblatt". Allerdings aus anderen Gründen. Er sei nicht mit Uber zu vergleichen, sondern leiste Limousinenfahrten, Krankentransporte, touristische Verkehre oder Hochzeiten und mehr, die nicht weiter reguliert werden müssten.

Jeder gegen jeden

Pooling-Anbieter wie Moia, Clever Shuttle oder Door2Door hoffen zwar einerseits auf die Reform, weil sie ohne Rechtssicherheit bald schon ihre Dienste einstellen müssten. Doch der Gesetzentwurf schütze mehr Taxis und Nahverkehrsbetriebe als sich an den "Mobilitätsinteressen" der Menschen zu orientieren "und im Sinne des Klimaschutzes Grundlagen für eine wirkliche Verkehrswende" zu schaffen, heißt es von Moia.

Unter anderem müssten Anbieter, die unter dem Dach eines Nahverkehrsbetriebs fahren, nur sieben Prozent Umsatzsteuer zahlen, private Dienste dagegen 19 Prozent. Die einen ergänzen als "Bedarfsverkehre" den "Linienverkehr". Moia hingegen gilt laut dem Gesetzentwurf als "gebündelter Bedarfsverkehr". Dabei vermieten beide Sparten Einzelplätze auf Bestellung und bringen mehrere Personen unabhängig von Fahrplänen ans Ziel. Hier müsse Wettbewerbsgleichheit herrschen, fordern die Pooling-Anbieter.

Last but not least haben auch die Busunternehmer einiges zu meckern. Der klassische ÖPNV sowie Gelegenheits- und Reiseverkehre mit Bussen dürften mit dem neuen Personenbeförderungsgesetz nicht den Regelungen unterworfen werden, die für digitale Pooling-Dienste aufgesetzt werden, fordert etwa der Bundesverband Deutscher Omnibusunternehmer (BDO). Konkret drängt der Verband darauf, dass private Busunternehmen "nicht dazu gezwungen werden dürfen, hoch sensible und wettbewerbsrelevante Echtzeitdaten preisgeben zu müssen". Dies würde zusätzliche Bürokratie schaffen, einen schwerwiegenden und teuren Eingriff in die betrieblichen Abläufe darstellen und ist zum Teil schlicht nicht in der Praxis umsetzbar, warnt der BDO.

Christian Schmicke

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