Luftverkehrssteuer mit EU-Recht konform
Die Abgabe sei keine unzulässige Verbrauchssteuer, entschied der Bundesfinanzhof. Sie bemesse sich nicht am Kraftstoffverbrauch, sondern werde mit Abflug eines Passagiers erhoben. Somit bleibt es bei jährlichen Einnahmen rund einer Milliarde Euro für den deutschen Fiskus. Focus