Luftverkehrssteuer verstößt nicht gegen internationale Ver
Luftverkehrssteuer verstößt nicht gegen internationale Verträge: Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel entschieden. Die Steuer greife, weil nur Flüge besteuert würden, deren Abflug im Inland erfolge, so das Urteil. Geklagt hatte eine US-Fluggesellschaft. Biz Travel