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10. September 2015 | 17:18 Uhr
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Luftverkehrssteuer verstößt nicht gegen internationale Ver

Luftverkehrssteuer verstößt nicht gegen internationale Verträge: Das hat das Hessische Finanzgericht in Kassel entschieden. Die Steuer greife, weil nur Flüge besteuert würden, deren Abflug im Inland erfolge, so das Urteil. Geklagt hatte eine US-Fluggesellschaft. Biz Travel

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