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10. August 2021 | 14:38 Uhr
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Mailen

Margensteuer für Veranstalter ändert sich 2022

Vom nächsten Jahr an müssen Reiseveranstalter unter anderem zur Ermittlung der Margensteuer eine Einzelmarge für ihre Reisen ausweisen. Das sieht die finale Fassung eines Umsatzsteueranwendungserlasses vor. Die bislang praktizierte Berechnung einer Gesamtmarge, zum Beispiel für ganze Zielgebiete oder Reisearten, ist dann nicht mehr möglich. FVW