Neuregelung der Margensteuer belastet Veranstalter
Die Umsatzsteuer von 19 Prozent auf die Marge muss seit dem 1. Januar für jede einzelne Reise, also jede Buchungsnummer, separat berechnet und versteuert werden. Das erhöht den Aufwand. Zudem können negative Margen, also Verluste bei nicht kostendeckend verkauften Reisen, nicht mehr mit positiven verrechnet werden. Das erhöht die Steuerlast. FVW