Neuregelung des Insolvenzschutzes wird noch dauern
Zu Beginn des kommenden Touristikjahres im November werde es wohl noch keine neuen Vorgaben geben, erklärt das Bundesjustizministerium. In jedem Fall sei für den Insolvenzschutz eine Übergangsregelung geplant, die einen schonenden Übergang vom derzeitigen zum neuen Absicherungssystem ermögliche. Veranstalter befürchten durch das angestrebte Mischmodell aus Versicherung und Garantiefonds eine zusätzliche Belastung. FVW