Obligatorisches Trinkgeld gehört in den Reisepreis
Das entschied das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein. Der Anbieter hatte mit einem Gesamtpreis für eine Kreuzfahrt geworben, in dem jedoch ein verpflichtendes Serviceentgelt von zehn Euro pro Tag fehlte. Da es sich um keine freiwillige Leistung gehandelt habe, sei die Preisdarstellung nicht korrekt, so die Richter. FAZ