Pauschalreiserichtlinie kommt im Frühjahr
Dies kündigt Staatssekretär Gerd Billen in einem Gastbeitrag für die "FVW" an. Wichtigste Änderung ist, dass "verbundene Leistungen" auch als Pauschalreise gelten. Entscheidend hier, dass mindestens zwei Reiseleistungen in "gezielter Weise" innerhalb von 24 Stunden vermittelt werden, etwa ein Flug und ein Mietwagen. Außerdem sollen Reisemittler bei ihnen eingehende Zahlungen gegen ihre Insolvenz absichern. FVW