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25. Februar 2026 | 16:50 Uhr
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Regierung will keine Pflicht zur Schlichtung bei Reisen

Die Bundesregierung will Reiseveranstalter und -vermittler nicht zur Teilnahme an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichten. Sie setzt weiter auf Freiwilligkeit und verweist auf branchenspezifische Besonderheiten. Hohe Einigungsquoten bei der Schlichtungsstelle Reise und Verkehr sieht die Regierung positiv, plant aber keine gesetzlichen Vorgaben.

Schlichtung Mediation

Die Regierung will Reiseunternehmen nicht zur Teilnahme an außergerichtlichen Schlichtungsverfahren verpflichten

Hintergrund: Für Fluggesellschaften gilt seit 2013 das Gesetz zur Schlichtung im Luftverkehr. Darauf bezieht sich die Bundesregierung ausdrücklich, wenn sie die stark gestiegenen Schlichtungszahlen seit 2013 nennt. Für die übrige Reisewirtschaft – also Reiseveranstalter, Reisevermittler und Anbieter von Reiseeinzelleistungen – setzt die Bundesregierung hingegen auf freiwillige Beteiligung.

Die Bundesregierung hält an ihrer Linie fest, die außergerichtliche Streitbeilegung im Tourismus nicht gesetzlich auszuweiten. In ihrer Antwort auf die Kleine Anfrage der Grünen betont sie zwar die Vorteile von Schlichtungsverfahren, leitet daraus jedoch keinen gesetzlichen Handlungsauftrag ab.

Wünschenswert, aber nicht verpflichtend

Außergerichtliche Einigungen seien für Verbraucher in der Regel kostenfrei und für Unternehmen schneller sowie weniger belastend als Gerichtsverfahren. Grundsätzlich sei es wünschenswert, wenn sich mehr Reiseunternehmen freiwillig beteiligten, heißt es weiter. Bei allen Überlegungen müssten auch branchenspezifische Besonderheiten berücksichtigt werden. Ziel sei ein "angemessener Ausgleich" zwischen Verbraucherschutz und Interessen der Reisebranche, ohne zusätzliche Bürokratie zu schaffen.

Auch auf europäischer Ebene habe man sich im Zuge der Reform der EU-Pauschalreiserichtlinie gegen verpflichtende Vorgaben entschieden. Künftig müssen Veranstalter indes innerhalb von sieben Tagen den Eingang einer Beschwerde bestätigen und binnen 60 Tagen inhaltlich antworten.

Mit der Richtlinie (EU) 2025/2647 zur alternativen Streitbeilegung werden die Mitgliedstaaten indes verpflichtet, Maßnahmen zur Förderung der Teilnahme an Schlichtungsverfahren vorzusehen. Die Bundesregierung kündigt an, diesem Punkt bei der nationalen Umsetzung bis März 2028 besondere Aufmerksamkeit zu widmen.

Hohe Einigungsquote, aber keine neuen Vorgaben

Die Schlichtungsstelle Reise und Verkehr verzeichnet steigende Fallzahlen und eine Einigungsquote von rund 90 Prozent. Die Bundesregierung begrüße dies ausdrücklich, heißt es. Die Schlichtung leiste einen wichtigen Beitrag zur Konfliktlösung im Interesse beider Seiten.

Eine Ausweitung nach dem Vorbild der Luftverkehrsschlichtung sieht sie jedoch kritisch. Reiseverträge seien komplexer und individueller als reine Flugbeförderungen, so die Begründung. Zudem bestehe die Branche überwiegend aus kleinen und mittleren Unternehmen mit geringen Margen.

Kritik von den Grünen

Stefan Schmidt, tourismuspolitischer Sprecher von Bündnis 90/Die Grünen, wirft der Regierung vor, das Potenzial außergerichtlicher Streitbeilegung ungenutzt zu lassen. "Verbraucherschutz hat in dieser Koalition leider keinerlei Priorität", erklärte er.

Die Bundesregierung verstecke sich hinter Kosten- und Komplexitätsargumenten. Angesichts der hohen Einigungsquote sei es "unverständlich", dass die Teilnahme nicht stärker gefördert werde. Ohne politischen Willen bleibe auch der digitale Vorab-Check für Fluggastrechte ein Einzelfall.

Christian Schmicke

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