Reisebüro veruntreut Kundengelder, Veranstalter haftet:
Reisebüro veruntreut Kundengelder, Veranstalter haftet: Eine Agentur hatte den Reisepreis kassiert, eine Bestätigung ausgestellt und eine Kopie des Sicherungsscheins übergeben. Das Geld kam aber nie beim Veranstalter an, weshalb der den Urlaub stornierte. Zu Unrecht, wie das OLG Dresden entschied. Westfälische Nachrichten