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21. Dezember 2020 | 16:25 Uhr
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Reisejournalist klagt gegen Quarantäneverordnung

Per Eilantrag will der Berliner Journalist Olaf Alp erreichen, dass er nach einer Kanaren-Reise nicht in Quarantäne geschickt wird. Dabei beruft er sich im Kern auf eine Argumentation, die schon das Oberverwaltungsgericht Münster überzeugte und die entsprechende Regel in Nordrhein-Westfalen kippte.

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In dem Antrag an das Berliner Verwaltungsgericht heißt es, die Verpflichtung zur zehntägigen häuslichen Quarantäne nach der Reiserückkehr von den Kanarischen Inseln verstoße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, da die Sieben-Tage-Inzidenz des Landes Berlin bei 212 Fällen auf 100.000 Einwohner liege, während sich die Inzidenz der Kanarischen Inseln bei 72,82 Fällen auf 100.000 Einwohner bewege. Vor diesem Hintergrund ergebe sich für Personen, die das Land Berlin nicht verlassen haben "eine höhere oder zumindest ebenso hohe Wahrscheinlichkeit, dass sie das Coronavirus aufgenommen haben".

Für Daheimgebliebene bestehe jedoch keine Pflicht zur häuslichen Quarantäne, heißt es in dem Antrag weiter. "Da sich das von den Rückkehrern ausgehende Infektionsrisiko bei niedrigeren Inzidenzwerten des Reiseortes als niedriger, jedenfalls aber als nicht anders darstellt, als wenn sie daheim geblieben wäre, stellt die Pflicht zur zehntägigen häuslichen Quarantäne eine sachlich nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung vergleichbarer Sachverhalte und damit einen Verstoß gegen den Gleichheitssatz" des Grundgesetzes dar.

Berufung auf Urteil aus NRW

Mit seiner Argumentation dürfte Alp nicht alleine dastehen, zumal ihm ein Urteil aus Nordrhein-Westfalen aus dem November Rückenwind verleiht. Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte die in der Corona-Einreiseverordnung des Bundeslandes geregelte Quarantänepflicht für Auslandsrückkehrer aus Risikogebieten gekippt. Nach Ansicht des Gerichts hatte das Land nicht berücksichtigt, dass Reisende bei der Rückkehr aus Ländern mit geringeren Infektionszahlen als an ihrem Wohnort nach der Heimkehr einem höherem Ansteckungsrisiko ausgesetzt seien als am Urlaubsort.

Weil über die Weihnachtsfeiertage und den Jahreswechsel zahlreiche Menschen zu den Kanaren unterwegs sind, denen nach ihrer Rückkehr eine Quarantänepflicht droht, ist mit einer nicht unerheblichen Klagewelle zu rechnen. Denn den Betroffenen drohen auch Verdienstausfälle, wenn sie ihre Quarantänezeit nicht im Homeoffice verbringen und damit ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen können.

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