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18. Mai 2018 | 13:56 Uhr
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Reisemängel: Künftig bestimmt der Kunde,

Mit der neuen Pauschalreisegesetzgebung müssen sich Veranstalter auch auf neue Regelungen bei Reisemängeln einlassen. Darauf machte Michael Althoff, DRV-Projektleiter für die technische Umsetzung der neuen Gesetzgebung, beim Reisebürotag am vergangenen Donnerstag in Essen aufmerksam. Paragraph 651k, Absatz 2 sehe nämlich vor, dass künftig der Kunde bestimme, was eine angemessene Frist für die Beseitigung festgestellter Mängel ist. Wörtlich heißt es: „Leistet der Reiseveranstalter vorbehaltlich der Ausnahmen des Absatzes 1 Satz 2 nicht innerhalb einer vom Reisenden bestimmten angemessenen Frist Abhilfe, kann der Reisende selbst Abhilfe schaffen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen verlangen.“

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Das zwinge Veranstalter zu schnellem Handeln, betont Althoff und nennt als Beispiel einen Wochenendtrip, bei dem das gebuchte Hotel ausgebucht ist. Wenn der Kunde dann sagt, innerhalb von einer oder zwei Stunden müsse ein angemessener Ersatz her, ist das Recht auf seiner Seite, so der Experte.  Die Anforderungen an die Erreichbarkeit auch außerhalb üblicher Geschäftszeiten steigen damit weiter, ist Althoff überzeugt. Das müssten sich auch Reisebüros klarmachen, die selbst im Bereich der Eigenveranstaltung aktiv seien.

Christian Schmicke

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