Reiseveranstalter müssen innerhalb von zwei Wochen erstatten
Mit Themenwochen Reisebüros für Ihre Destination begeistern
Eine Themenwoche von Counter vor9 rückt Ihre Destination in den Mittelpunkt – eine ganze Woche lang im Newsletter und auf der Website. Gewinnspiel für Expedienten und Bildergalerie inklusive. Damit erreichen Sie den Reisevertrieb direkt, stationär wie online. Reise vor9
Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Verbraucher bei einer vom Veranstalter abgesagten Pauschalreise das Recht auf eine Rückzahlung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen haben. Die Anbieter können sich nicht auf Liquiditäts- oder Organisationsprobleme wegen der Corona-Pandemie berufen. Augsburger Allgemeine