Reiseveranstalter müssen innerhalb von zwei Wochen erstatten
Das Amtsgericht Frankfurt hat in einem rechtskräftigen Urteil entschieden, dass Verbraucher bei einer vom Veranstalter abgesagten Pauschalreise das Recht auf eine Rückzahlung des Reisepreises innerhalb von 14 Tagen haben. Die Anbieter können sich nicht auf Liquiditäts- oder Organisationsprobleme wegen der Corona-Pandemie berufen. Augsburger Allgemeine