News für die Reiseindustrie

Risikogruppen können nicht immer kostenlos stornieren

Das Landgericht Bochum hat dem Einspruch von Hafermann Reisen im Prozess gegen eine Kundin stattgegeben, die im vergangenen Sommer eine Frankreich-Flusskreuzfahrt wegen ihres Alters und Vorerkrankungen rund acht Wochen vor Reiseantritt coronabedingt storniert hatte und ihr Geld zurückforderte. Deutschland hatte damals gerade die Reisewarnung für alle Europa-Reisen aufgehoben. Ob eine Beeinträchtigung der Reise wahrscheinlich sei, sei "objektiv und unabhängig von der subjektiven Konstitution der Reisenden zu bestimmen", so das Gericht.