Risikogruppen können nicht immer kostenlos stornieren
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Das Landgericht Bochum hat dem Einspruch von Hafermann Reisen im Prozess gegen eine Kundin stattgegeben, die im vergangenen Sommer eine Frankreich-Flusskreuzfahrt wegen ihres Alters und Vorerkrankungen rund acht Wochen vor Reiseantritt coronabedingt storniert hatte und ihr Geld zurückforderte. Deutschland hatte damals gerade die Reisewarnung für alle Europa-Reisen aufgehoben. Ob eine Beeinträchtigung der Reise wahrscheinlich sei, sei "objektiv und unabhängig von der subjektiven Konstitution der Reisenden zu bestimmen", so das Gericht. Busnetz