Ryanair muss Landesgesetze achten
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Die Fluggesellschaft ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs künftig verpflichtet, nationales Arbeitsrecht im Luftverkehr anzuwenden. Das bedeutet, dass Mitarbeiter der Fluglinie zu den Bedingungen angestellt werden müssen, die in dem Land gelten, in dem sie stationiert sind. 2011 waren dafür sechs Arbeitnehmer in Belgien vor Gericht gezogen. Die irische Fluglinie wendet bislang auch in anderen EU-Ländern irisches Arbeitsrecht an. Der EuGH hat das nun unterbunden. Spiegel