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9. Juni 2016 | 09:00 Uhr
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Mailen

Schlappe für private Zimmervermittler in Berlin

Das "Zweckentfremdungsverbot", mit dem die Hauptstadt die kurzfristige Vermietung von Wohnraum à la Airbnb eindämmen will, ist rechtens. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Berlin. Airbnb-Konkurrent Wimdu hatte gegen die die Auflage geklagt. FAZ