Schlappe für private Zimmervermittler in Berlin
Das "Zweckentfremdungsverbot", mit dem die Hauptstadt die kurzfristige Vermietung von Wohnraum à la Airbnb eindämmen will, ist rechtens. Das entschied gestern das Verwaltungsgericht Berlin. Airbnb-Konkurrent Wimdu hatte gegen die die Auflage geklagt. FAZ