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29. Mai 2024 | 15:55 Uhr
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Sicherheitsfirma in Weeze nach Gehälterstreit gekündigt

Nach Problemen mit der Besetzung der Security-Kontrollspuren und ausbleibenden Gehaltszahlungen kündigt die Bezirksregierung Düsseldorf dem Luftsicherheitsdienstleister ESA am Flughafen Weeze und sucht kurzfristig Ersatz. Die Beschäftigten drohen mit Streik. ESA ist auch an anderen Airports aktiv.

Airport Weeze

Am Airport Weeze könnte es zum Streik des Sicherheitspersonals kommen

Die Bezirksregierung Düsseldorf hat die Zusammenarbeit mit dem Luftsicherheitsdienstleister am 7. Juni außerordentlich gekündigt, wie sie am Mittwoch mitteilte. Hintergründe für die außerordentliche Kündigung der Verträge seien wiederholte Probleme bei der Besetzung der Kontrollspuren sowie die bislang noch nicht erfolgten Gehaltszahlungen für die Beschäftigten. Die Gewerkschaft Verdi hatte zuvor über eine außerordentliche Betriebsversammlung am Flughafen Weeze am Montag informiert. Einen genauen Zahlungszeitpunkt für die Gehälter habe die Geschäftsführung zu diesem Zeitpunkt nicht nennen können.

Wenn bis zum 15. Juni kein Gehalt auf die Konten der Mitarbeiter des Unternehmens ESA Luftsicherheit GmbH fließe, dann werde der Flugbetrieb am Airport Niederrhein in Weeze still liegen, kündigte ein Gewerkschaftsvertreter laut der NRZ an. Um eine lückenlose Sicherheitskontrolle zu gewährleisten, führt die Bezirksregierung Düsseldorf nun nach eigenen Angaben Gespräche mit mehreren anderen Dienstleistern. Ziel sei eine kurzfristige Interimslösung, heißt es. Von November an sei die Vergabe des Auftrags an einen neuen Dienstleister geplant.

Auch an den Flughäfen Dresden, Karlsruhe und Erfurt sollen die Luftsicherheitskräfte ihr Gehalt für Mai noch nicht erhalten haben, berichtet das Portal Airliners. Nach Angaben mehrerer Medienberichte sei auch hier ESA für die Verzögerung verantwortlich. Eine Sprecherin der Bundespolizei hatte diese Verzögerungen zuletzt gegenüber Bild bestätigt. Sie erklärte, der Bundespolizei sei bekannt, dass es im Monat Mai Verzögerungen in der Lohnzahlung an die Beschäftigten durch den Arbeitgeber gebe.

Christian Schmicke

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