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17. Februar 2020 | 07:00 Uhr
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So könnte die künftige Kundengeldabsicherung aussehen

Ein im Auftrag der Bundesregierung erarbeitetes Strategiepapier sieht die Unterteilung der Risikoabdeckung bei Veranstalterpleiten in eine Versicherungslösung und einen Fonds zur Abdeckung der Rückholkosten vor. Dies soll die von der EU vorgeschriebene vollständige Absicherung von Vorauszahlungen gewährleisten.

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Der Entwurf der Berater von Ernst & Young, der Reise vor9 vorliegt, unterstreicht, dass Veranstalter Anzahlungen ihrer Kunden nur in dem Umfang entgegennehmen dürfen, wie diese abgesichert sind. Eine Analyse des Einnahmeverlaufs bei ausgewählten klassischen Veranstaltern habe ergeben, dass das maximale Risiko aus der Einnahme von Anzahlungen im Schnitt bei 16 Prozent des Jahresumsatzes liege, heißt es weiter. Es seien aber auch bei einzelnen Anbietern schon höhere Vorauszahlungsbestände von mehr als 20 Prozent ermittelt worden.

Zur Absicherung dieses Risikos im Fall einer Pleite solle eine „Marktlösung“ herangezogen werden, deren Beitragshöhe die individuelle Bonität des Veranstalters  und die tatsächliche maximale Risikohöhe berücksichtige. Die Absicherung könnte über klassische Versicherungslösungen oder Bankbürgschaften erfolgen. Wer höhere Anzahlungen kassiert, müsste demnach auch höher Versicherungsprämien zahlen. Umgekehrt ließen sich die Kosten der Versicherung zum Beispiel durch die Überweisung der Anzahlungen auf ein Treuhandkonto senken.

Fondslösung für die Repatriierung

Die Kosten für die Rückholung und Beherbergung gestrandeter Urlauber nach einer Veranstalterpleite würden nach dem Modell über einen Fonds abgesichert, in den alle Veranstalter einzahlen. Dabei könnte es um einen Promillewert vom Umsatz oder einen kleinen Euro-Betrag pro gebuchter Reise handeln. Eine mögliche Unterdeckung des Fonds in der Anfangsphase oder nach einer großen Pleite könnte mittels einer Kreditaufnahme gelöst werden.

Auch eine teilweise oder komplette Übernahme des Vorauszahlungsrisikos durch den Fonds wird in dem Entwurf skizziert. Die sei eine Lösung, „falls die Marktlösung nicht greift“ – wenn sich also keine Versicherungspartner zur Abdeckung des Risikos fänden. Positiv bewerten die Berater dabei die Möglichkeit, mit einer „reinen Branchenlösung“ ohne Versicherer auszukommen. Allerdings weisen sie auch darauf hin, dass in diesem Fall kein Wettbewerb unter den Sicherungsgebern herrschen würde.

So geht es weiter

Der Vorschlag der Berater fließt nun, womöglich zusammen mit Vorschlägen anderer Akteure wie Verbänden und Juristen, in einen Referentenentwurf ein, der in den nächsten Wochen erstellt und dann bei erneuten Anhörungen diskutiert werden und schließlich in eine gesetzliche Regelung münden soll.

Die Novelle der Kundengeldabsicherung war nach der Pleite von Thomas Cook notwendig geworden, nachdem sich herausgestellt hatte, dass die auf 110 Millionen Euro gedeckelte Haftungssumme, für die der Versicherer Zurich geradestehen muss, nur zur Begleichung von 17,5 Prozent der Kosten für Rückholung und geleistete Anzahlungen reichte. Der Fehlbetrag in Höhe von gut 260 Millionen Euro wird, nach Darstellung des Bundes auf Goodwill-Basis, aus Steuermitteln beglichen.

Christian Schmicke

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