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12. Dezember 2019 | 18:22 Uhr
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So sind die Reaktionen auf die Entschädigung der Cook-Kunden

Touristische Verbände, daruntger DRV, BTW und VUSR, begrüßten die Entscheidung der Bundesregierung, die Differenz zwischen der Haftungsgrenze von 110 Millionen Euro und dem tatsächlichen Schaden, der durch die Cook-Pleite entstanden ist, zu begleichen. Doch keineswegs alle sind von der Entschädigung aus Steuermitteln begeistert.

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Lob und Tadel gab es für die Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden durch den Staat 

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DRV-Chef Norbert Fiebig war voll des Lobes für den am Mittwoch bekanntgegebenen Schritt, der die öffentlichen Kassen nach aktuellem Stand 287,4 Millionen Euro kostet. "Für die Kunden ist dies eine große Erleichterung und sehr erfreulich", sagte er. In Zukunft werde das Modell der Insolvenzabsicherung zu überarbeiten sein. Ähnlich äußerte sich BTW-Präsident Michael Frenzel: "Wir danken der Bundesregierung für diese unbürokratische und verbraucherfreundliche Lösung", erklärte er. Damit würden „den Kunden jahrelange Rechtsstreitigkeiten und -unsicherheiten erspart. Auch die Ankündigung, dass es sich um ein möglichst einfaches und kostenfreies Verfahren handeln solle und die Kunden nicht selbst aktiv werden müssten, um ihre Rechte zu wahren, sei "äußerst begrüßenswert".

Marija Linnhoff, Vorsitzende des Reisebüroverbandes VUSR, erklärte, mit dem Schritt beweise die Bundesregierung „Weit- und Einsicht“ und unterstrich: „Wie freuen uns sehr, dass unsere Bemühungen Früchte getragen haben, und der Imageschaden, den die Pauschalreise erlitten hat, wieder behoben ist“.

Geteiltes Echo

Doch wer sich auf der Jahrestagung des DRV in Hamburg umhörte, konnte feststellen, dass keineswegs als in der Branche die Entschädigung der Thomas-Cook-Kunden aus Steuermitteln gutheißen. Zwar dürfte die gefundene Regelung Reisebüros und Veranstaltern in nächster Zeit die Arbeit deutlich erleichtern. Dass die Steuerzahler im Sinne einer "Vergesellschaftung" des entstandenen Schadens zur Kasse gebeten würden, sei aber nicht okay, erklärten einige Touristiker im persönlichen Gespräch.

Kritik kam am Donnerstag auch vom Deutschen Beamtenbund. Der hessische Landesvorsitzende Heini Schmitt sagte, es sei "ein reiner Hohn, wenn die Regierung dann noch suggeriert, sie würde den Kunden zur Seite springen". Schließlich habe die Regierung den entstandenen Schaden selbst zu verantworten. Sie sei "keinesfalls der Retter, sondern ist lediglich darum bemüht, Schadensbegrenzung zu betreiben, indem sie so versucht, womöglich noch viel teurere Schadenersatzklagen der Reisenden zu umschiffen". Schon bei der Landesbürgschaft für die durch die Insolvenz ebenfalls in Mitleidenschaft gezogene Fluggesellschaft Condor hätte der DBB Hessen dafür plädiert, keine Steuergelder einzusetzen.

Kritik an "Verstaatlichung von Risiken"

Die Opposition im Bundestag ist mit den Ausgaben, die nun auf den Bund zukommen, ebenfalls unzufrieden: "Dass nun der Steuerzahler einspringen soll, ist ein Schuldeingeständnis der Großen Koalition. Sie hat die EU-Gesetzgebung offenbar mangelhaft umgesetzt", sagte Michael Theurer, der stellvertretende Fraktionschef der FDP, laut "Tagesschau". Es könne "nicht angehen, dass Risiken verstaatlicht und Gewinne privatisiert werden".

Auch die Grünen-Politiker Markus Tressel und Tabea Rößner erklärten, der Schritt komme einem Schuldeingeständnis der Bundesregierung gleich: "Mit der Begrenzung der Haftungssumme hat die Bundesregierung den Reisekonzernen jahrelang niedrigere Versicherungsprämien beschert." Das habe sich nun gerächt.

Die Bundesregierung selbst hatte mitgeteilt, das deutsche Reiserecht orientiere sich bei der Begrenzung der Kundengeldabsicherung "an der Größe der bisher bekannten Insolvenzen von Reiseveranstaltern". Da die Thomas-Cook-Pleite diesen Rahmen bei weitem sprenge, sei es "den Kunden nicht zumutbar, sich im Alleingang an die Klärung der komplexen offenen Rechtsfragen zu machen, um an ihr Geld zu kommen", "Tausende von Klageverfahren – gegebenenfalls sogar gegen verschiedene Beteiligte – müssten dann geführt werden. "Langjährige Rechtsstreitigkeiten mit entsprechend hohen Anwalts- und Verfahrenskosten - bei ungewissem Ausgang - wären die Folge", teilte der Bund mit. Mit der Übernahme der Kosten solle eine Prozesslawine verhindert und der "Vertrauensschutz" gewahrt werden.

Christian Schmicke

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