Sonderregeln für Kurzarbeitergeld verlängert
Der Bundesrat hat am Freitag der Verlängerung der corona-bedingten Sonderregeln für das Kurzarbeitergeld bis Ende Juni zugestimmt. So reicht es weiter aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind. Verlängert wurde eine maximale Bezugsdauer von 28 Monaten und die Regelung, dass sich das Kurzarbeitergeld erhöht, wenn die Kurzarbeit länger als vier Monate dauert. Stuttgarter Zeitung