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9. Juli 2020 | 16:44 Uhr
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Streit um Vorkasse bei Airline-Buchungen

Nicht nur Privatreisende, sondern auch Firmenkunden müssen auf die Rückzahlung ihres Gelds für stornierter Flüge lange warten. Industrievertreter und der Geschäftsreiseverband VDR wollen nun an der Vorkasse-Praxis rütteln.

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"Das seit Jahren gelebte Modell, das Geschäft dauerhaft mit dem Kredit der Kunden zu betreiben“, habe sich im Zuge der Corona-Pandemie als „Brandbeschleuniger“ erwiesen, stellt der VDR in einem Positionspapier fest. Statt den Flugpreis wie bisher weit im Voraus zu entrichten, will der Geschäftsreiseverband künftig die Zahlung beim Check-in durchsetzen.

Verbandspräsident Christoph Carnier, im Hauptberuf Chef des Geschäftsreisemanagements beim Darmstädter Pharmaunternehmen Merck, erklärte dazu gegenüber dem "Handelsblatt“: "Bei Flugannullierungen würde damit der aufwendige Rückerstattungsprozess entfallen." Das Blatt zitiert darüber hinaus die Datev-Managerin Inge Pirner, die auch VDR-Vizepräsidentin ist, mit der Bemerkung, die internen Prozesskosten, um gezahltes Geld für annullierte Flüge von den Airlines zurückzuerhalten, seien "riesig". Zudem fehle das angezahlte Geld vielen mittelständischen Unternehmen nun für die Zwischenfinanzierung in der Krise.

Gesetzesänderung wäre nötig

Einige von ihnen warteten immer noch auf sechsstellige Summen, die sie den Airlines vor der Corona-Epidemie überwiesen hätten, erklärte ein weiterer Industrievertreter gegenüber dem "Handelsblatt“. Man hoffe nun auf Unterstützung aus Berlin.

Die Airlines und ihr Verband BDL sehen das erwartungsgemäß anders. Für die Flugvorbereitungen und das Erstellen von Flugplänen müsse eine Airline stets in Vorleistungen gehen, argumentieren sie. Hinzu komme, dass Sitzplätze nach Abflug nicht mehr an Dritte weiterverkauft werden könnten. Durch die Vorauszahlung des Flugpreises werde sichergestellt, dass Kunde gebuchte Leistungen auch tatsächlich in Anspruch nehmen. Zudem verweist man darauf, dass Vorauszahlungen weltweit gängige Praxis im Luftverkehr seien.

Wie auch immer: Um eine Änderung der aktuellen Praxis durchzusetzen, müsste der Gesetzgeber neue Regeln aufstellen. Denn der Bundesgerichtshof hat die aktuelle Methode 2016 nach einer Klage von Verbraucherverbänden ausdrücklich bestätigt. Ob sich die EU-Kommission, die in Fragen des Verbraucherschutzes gemeinhin federführend ist, gegen den Widerstand der Airline-Industrie zu einer Neuregelung durchringen kann, gilt als offen. Ein Argument, um jetzt aktiv zu werden, gäbe es mindestens:  Weil im Moment ohnehin kaum Buchungen bei den Airlines eingehen, wäre der Zeitpunkt für einen "Systemwechsel" günstig. Allerdings würde dies die Liquidität der gebeutelten Industrie erneut belasten.

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