Terrorgefahr berechtigt keinen Reiserücktritt wegen höhere
Terrorgefahr berechtigt keinen Reiserücktritt wegen höherer Gewalt: Liegt das Ziel in einer Region, in der die Gefahrenlage bereits bei der Buchung als erhöht eingeschätzt wird, haben die Kunden keinen Anspruch auf eine Erstattung des kompletten Reisepreises. Das hat das Amtsgericht München entschieden. N-TV