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20. März 2020 | 16:05 Uhr
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Touristikfirmen können Steuererleichterungen beantragen

Das Bundesfinanzministerium hat mit den obersten Landesfinanzbehörden steuerliche Erleichterungen für Unternehmen abgestimmt. Die Anträge können nun bundesweit gestellt werden.

Steuern

Reiseunternehmen können nun Steuererleichterungen beantragen

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Wenn Unternehmen aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie in diesem Jahr fällige Steuerzahlungen nicht leisten können, sollen diese Zahlungen auf Antrag befristet und grundsätzlich zinsfrei gestundet werden, teilt das Ministerium mit. Den Antrag können Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 bei ihrem Finanzamt stellen.

An die Bewilligung der Stundung seien dabei keine strengen Anforderungen zu stellen. Unternehmen müssten lediglich darlegen, dass sie unmittelbar betroffen sind. Den Wert entstandener Schäden müssten sie aber nicht im Einzelnen belegen. Damit werde die Liquidität der Steuerpflichtigen unterstützt, indem der Zeitpunkt der Steuerzahlung hinausgeschoben werde, so die Finanzbehörde. Diese Maßnahme betrifft die Einkommens- und Körperschaftssteuer sowie die Umsatzsteuer.

Anpassung von Vorauszahlungen

Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler können außerdem die Höhe ihrer Vorauszahlungen auf die Einkommens- und Körperschaftssteuer anpassen lassen. Dasselbe gilt für den Messbetrag für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen. Dafür können sie bei ihrem Finanzamt einen Antrag stellen. „Sobald klar ist, dass die Einkünfte der Steuerpflichtigen im laufenden Jahr voraussichtlich geringer sein werden als vor der Corona-Pandemie erwartet, werden die Steuervorauszahlungen unkompliziert und schnell herabgesetzt. Die Liquiditätssituation wird dadurch verbessert“, so das Bundesfinanzministerium.

Vollstreckungsmaßnahmen ausgesetzt

Auf die Vollstreckung von überfälligen Steuerschulden soll bis zum Ende des Jahres verzichtet werden. Säumniszuschläge, die in dieser Zeit gesetzlich anfallen, sollen erlassen werden. Dies betrifft die Einkommen- und Körperschaftsteuer sowie die Umsatzsteuer.

Die steuerlichen Hilfsmaßnahmen sind Teil des sogenannten Schutzschild-Pakets für Deutschland. Weitere Informationen dazu und Antworten auf häufige Fragen finden Interessierte auf der Website des Bundesfinanzministeriums.

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