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29. Oktober 2010 | 16:07 Uhr
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Veranstalter haftet bei Verspätung durch Rail&Fly:

Veranstalter haftet bei Verspätung durch Rail&Fly: Wer wegen der Bahn zu spät zum Flug kommt und deshalb stehen bleibt, kann vom Reiseanbieter Entschädigung verlangen, sagt der Bundesgerichtshof in einem folgenreichen Urteil für die Branche. spiegel.de, bundesgerichtshof.de

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