Veranstalter können Antrag auf Insolvenzabsicherung stellen
Nachdem der Reisesicherungsfonds (DRSF) am 30. August die Erlaubnis zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit erhalten hat, finden Reiseanbieter nun auf der Website das elektronische Formular, um einen Antrag auf Insolvenzabsicherung zu stellen.
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Das Antragsformular mit Erklärungen zum weiteren Vorgehen ist auf der Website des DRSF hinterlegt. Es muss zunächst mitsamt den erforderlichen Anhängen online ausgefüllt, ausgedruckt und versendet werden. Im Anschluss muss der Veranstalter das ausgedruckte Exemplar unterschreiben und postalisch innerhalb von fünf Tagen an den Dienstleister verschicken, der die Vertragsverwaltung für den DRSF übernimmt.
Hamburger Kanzlei übernimmt Verwaltung
Die Vertragsverwaltung wurde der Hamburger Kanzlei KSP Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH übertragen. Der Zuschlag für KSP Rechtsanwälte sei "nach einem Ausschreibungsverfahren unter Aufsicht des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz" erfolgt, bei dem die Kanzlei "mit ihrer juristischen Kompetenz und ihren innovativen digitalen Lösungsansätzen in Mengenverfahren" habe überzeugen können.
Eigenes Rechenzentrum mit Hochleistungsservern
Die Wahl von KSP Rechtsanwälte als Dienstleister unterstreiche "auch den hohen Stellenwert, den der Datenschutz für den Deutsche Reisesicherungsfonds hat", teilt der DRSF mit. Denn die Veranstalter, die sich beim DRSF für den Insolvenzfall absichern, übermitteln sensible Unternehmensdaten an den Reisesicherungsfonds und seinen Dienstleister. KSP verfüge über ein eigenes Rechenzentrum mit Hochleistungsservern, so dass die Daten, die im Rahmen der Vertragsverwaltung erhoben würden, bestmöglich geschützt seien, versichert der Fonds. Zudem unterliege KSP als Anwaltsgesellschaft nach § 203 StGB der Verschwiegenheitspflicht.