Veranstalter müssen Reisegutscheine melden
Für die staatlich abgesicherten Gutscheine, die Veranstalter bei vor dem 8. März 2020 gebuchten Reisen an Kunden ausgegeben haben, erhebt der Bund eine Garantieprämie. Veranstalter müssen Anzahl und Gesamtwert der Gutscheine bis zum 15. Januar an das Bundesamt für Justiz melden. Die Höhe der Garantieprämien, die jeder Veranstalter zu zahlen hat, wird danach festgelegt. FVW, Bundesamt für Justiz