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2. Juni 2020 | 16:00 Uhr
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Verbände und Verbraucherschützer fordern Kreditfonds

In einem gemeinsamen Schreiben an Wirtschaftsminister Peter Altmaier, Justizministerin Christine Lambrecht, und Finanzminister Olaf Scholz erklären BTW, DRV und VZBV, Veranstalter sollten dem Fonds vorübergehend Geld entnehmen können, um ihren Kunden die Gelder für pandemiebedingt abgesagte Reisen zurückzuzahlen.

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Ohne ein ergänzendes Instrumentarium zu der jüngst verabschiedeten freiwilligen Gutscheinlösung bei Pauschalreisen sei diese "wenig belastbar und von geringem Vorteil für Verbraucher und Veranstalter gleichermaßen“, heißt in dem Schreiben des Bundesverbandes der Tourismuswirtschaft (BTW), des Deutschen Reiseverbandes (DRV) und der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV)  weiter. Die Akzeptanz für die freiwilligen Reisegutscheine sei gering, argumentieren die Unterzeichner. Viele Kunden würden eine Barauszahlung bevorzugen.

Die derzeitigen Rückzahlungsforderungen der Urlaube für bedingt durch Corona abgesagte Reisen summieren sich auf rund sechs Milliarden Euro, hat der DRV berechnet. Die Reiseveranstalter seien derzeit nicht in der Lage, diese Gelder fristgerecht zu erstatten und die Verbraucher würden "zunehmend ungeduldig“. Drohende Insolvenzen verstärkten die Unsicherheit.

"Geringes Risiko für den Staatshaushalt"

Komme der Fonds zustande, könnten Reiseveranstalter darüber die für die Kundengeldrückzahlungen notwendigen Barmittel beim Fonds aufnehmen, so der Ansatz, den zuvor bereits die Bundestagsfraktion der Grünen und der Reisebüroverband VUSR ins Spiel gebracht hatten. Der Fonds würde vorübergehend als Kreditgeber agieren. Die teilnehmenden Reisebüros und Veranstalter müssten nach Ablauf einer Frist die entnommenen Mittel wieder zurückzahlen.

Der Fonds müsse staatlich abgesichert sein, so die Initiatoren weiter. In dem gemeinsamen Schreiben heißt es: "Der Staat würde in diesem Fall eine Kreditlinie zur Verfügung stellen und eine Ausfallbürgschaft übernehmen. Bei einer erfolgreichen Bewältigung der Covid-19-Krise ist das Risiko für den Staatshaushalt als gering einzuschätzen."

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