Verbände VIR und VUSR streiten über DRSF-Urteil
Das Urteil des Kammergerichts Berlin im Streit zwischen Dertour und dem Deutschen Reisesicherungsfonds DRSF löst gegensätzliche Reaktionen aus. Die Chefin des Verbands unabhängiger selbstständiger Reiseunternehmen (VUSR), Marija Linnhoff, sieht ein Systemversagen und fordert eine neue Aufsicht für den DRSF. Der Vorstand des Verbands Internet Reisevertrieb (VIR), Michael Buller, weist die Kritik zurück und spricht von einem "Skandal, der keiner ist".
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Der Rechtsstreit zwischen Dertour und dem DRSF bringt die touristischen Verbände auf die Barrikaden
In dem Rechtsstreit zwischen der Dertour Group und dem DRSF geht es um Millionen-Rückzahlungen für doppelt gezahlte DRSF-Sicherungsentgelte. Vergangene Woche hatte das Kammergericht Berlin die Klage von Dertour abgewiesen und damit das vorangegangene Urteil des Landgerichts Berlin II kassiert.
Das Landgericht Berlin II hatte Dertour im Dezember 2025 in dem Prozess in erster Instanz teilweise Recht gegeben. Es urteilte, dass der DRSF Sicherungsentgelte nicht für Umsätze aus Reisen erheben dürfe, die vor dem Start des Fonds gebucht und bereits anderweitig abgesichert waren. Dabei soll es sich um eine Summe von 1,27 Millionen Euro handeln.
Das aktuelle Urteil löst nun neue Diskussionen aus. Linnhoff geht, wie so oft, mit dem Deutschen Reiseverband DRV und der Aufsicht des Bundesjustizministeriums hart ins Gericht. Für die VUSR-Vorsitzende zeigt das Urteil des Kammergerichts Berlin nicht nur ein Problem der Doppelbelastung, sondern ein System, "das die Reisebranche spaltet".
Der DRSF werde ausschließlich aus Beiträgen der Reiseveranstalter finanziert, während das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz als Aufsicht maßgeblich die Richtung des Fonds bestimme, argumentiert Linnhoff. Darin sieht sie eine Interessenkollision. Die Aufsicht müsse beendet und an eine unabhängige Fachbehörde wie die Bafin, die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, übertragen werden.
Linnhoff kritisiert den DRV
Besonders deutlich fällt erneut ihre Kritik am DRV aus. Als Hauptgesellschafter des DRSF müsse der Verband die Interessen seiner Mitglieder vertreten. Stattdessen entstehe der Eindruck, dass er sich den Vorgaben des Ministeriums unterordne, auch wenn diese den eigenen Mitgliedern wirtschaftlich schadeten.
Linnhoff fordert eine grundlegende Neuordnung des Fonds. Die Branche brauche "keine Interessenverwaltung, sondern einen Verband, der für seine Mitglieder kämpft". Ein Verband müsse gegenüber der Politik Position beziehen und dürfe zusätzliche wirtschaftliche Belastungen nicht schweigend begleiten.
Auch die Argumentation des Gerichts überzeugt sie nicht. Wenn es nur um den Aufbau eines Zielkapitals gehe und nicht um die Absicherung einzelner Reisen, stelle sich die Frage, warum Veranstalter belastet würden, die erst unterjährig fondspflichtig werden oder deren Reisen bereits anderweitig abgesichert waren.
Buller verteidigt die Fondslogik
VIR-Vorstand Buller reagiert mit einer grundlegend anderen Einordnung. Unter der Überschrift "Der Skandal, der keiner ist" warnt er davor, komplexe rechtliche und organisatorische Fragen auf Empörungsbotschaften zu verkürzen. Wer so argumentiere, erzeuge den Eindruck, es müsse "doch etwas dran sein".
Dass der Fonds gegenüber einem Einzahler wie Dertour eine eigene Rechtsposition vertrete oder gerichtliche Klärung suche, hält Buller für notwendig. Andernfalls könne ein unabhängiger Fonds bei Streitfragen nicht handeln. Nach seiner Sicht wäre es problematisch, wenn der DRSF automatisch den Interessen einzelner Beitragszahler folgen müsste.
Gerichte statt Empörung
Auch die Rolle des Bundesjustizministeriums bewertet Buller anders. Es sei die gesetzlich vorgesehene Aufsichtsbehörde mit definierten Befugnissen nach dem Reisesicherungsfondsgesetz. Wenn der Fonds aufsichtsrechtliche Vorgaben beachte oder Rechtsfragen klären lasse, sei das kein Hinweis auf Fremdsteuerung, sondern Ausdruck eines funktionierenden Rechtsstaats.
Aus seiner Sicht dient das Fondsvermögen nicht einzelnen Unternehmen oder Verbänden, sondern der Absicherung von Reisenden. Die Verantwortlichen müssten dieses Vermögen schützen und strittige Fragen sauber klären lassen – unabhängig davon, ob ein großer Einzahler, ein kleiner Veranstalter oder ein Marktführer betroffen sei.
Christian Schmicke
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