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25. Februar 2021 | 14:08 Uhr
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Verbände wollen Kosten für Kundengeldabsicherung drücken

Bei einer Anhörung des Ausschusses für Tourismus des Deutschen Bundestages zeigten sich der Reiseverband DRV und der Bustouristikverband RDA entschlossen, am vorliegenden Gesetzentwurf für den Reisesicherungsfonds noch Änderungen zu bewirken. Jeder Verband kochte dabei sein eigenes Süppchen.

Insolvenz

Die Kundengeldabsicherung gegen Veranstalterpleiten bleibt ein strittiges Thema

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Das Echo der Verbände auf den Gesetzentwurf, dessen Kernpunkte seit Anfang des Monats klar sind, blieb auch bei der Anhörung vielstimmig. DRV-Hauptgeschäftsführer Dirk Inger erklärte erneut, die Grundidee, sich an dem seit Jahrzehnten bewährten niederländischen Modell zu orientieren, sei vernünftig. Allerdings berücksichtige der Entwurf nicht ausreichend, dass sich die Reisewirtschaft durch die Pandemie in einer wirtschaftlich extrem angespannten Situation befinde. Konkret wünscht sich der DRV Nachbesserungen in fünf Bereichen. Hier die DRVForderungen im Wortlaut:

„Implementierung einer Hochlaufphase

Reiseveranstalter sollen nach dem Willen der Bundesregierung von Beginn an sieben Prozent ihres Umsatzes absichern – etwa über Versicherungen oder Bürgschaften. Aufgrund der schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der sich die Reiseindustrie wegen der Corona-Pandemie befindet, ist eine Hochlaufphase der individuellen Absicherung von fünf auf sieben Prozent innerhalb der ersten Jahre zwingend erforderlich. Eine jährliche Mehrbelastung von rund 100 Millionen Euro können die Reiseunternehmen nur schwer schultern.

Festsetzung des Entgelts pro Reise auf 0,6 Prozent

Ein Entgelt in Höhe von einem Prozent des Reisepreises stellt insbesondere in der angespannten wirtschaftlichen Situation eine Überforderung der Reiseunternehmen dar. Auch bei einem Entgelt von 0,6 Prozent, wie vom DRV gefordert, kann in sieben Jahren ein Volumen von 900 Millionen Euro im Fonds angespart werden. Das ist angesichts des sehr preisintensiven Wettbewerbs zwischen der Pauschalreise und individuell zusammengestellten Reiseleistungen von großer Bedeutung.

Verlängerung der Aufbauphase auf sieben Jahre

Die vorgesehene Aufbauphase von fünf Jahren ist zu kurz bemessen. Reisen sind derzeit fast nicht möglich. Eine Erholung des Marktes wird mehrere Jahre dauern und langsamer stattfinden als letztes Jahr noch angenommen. Der DRV spricht sich daher für eine Aufbauphase von sieben Jahren aus.

Zulassung europäischer Absicherer

Es widerspricht der europäischen Dienstleistungsfreiheit, den Markt für Insolvenzabsicherer national abzuschotten. Gefordert wird daher, auch Versicherungen und Banken als Absicherer zuzulassen, die in einem europäischen Mitgliedstaat zum Geschäftsbetrieb zugelassen sind. Dies würde zu einer Stimulierung des Wettbewerbs führen und zu einer möglichst preisgünstigen Absicherung. Dies dient auch den Interessen der Kunden, um mögliche Preissteigerungen von Pauschalreisen so gering wie möglich zu halten.

Gesonderte Ausweisung des Sicherungs-Entgelts

Das Entgelt für den Reisesicherungsfonds sollte aus Transparenzgründen gesondert zum Pauschalreisepreis ausgewiesen werden dürfen. Um im Wettbewerb mit Anbietern einzelner Reiseleistungen gegenüber den Verbrauchern bestehen zu können, ist dies zwingend geboten.

Klare Regelungen für den Reisevertrieb

Aufgrund definitorischer Unschärfen besteht die Gefahr, dass Reisebüros, die verbundene Reiseleistungen vermitteln, in Zukunft auch diesen gesamten Umsatz absichern müssen. Gesetzlich vorgesehenen ist aber nur eine Insolvenzabsicherung, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen Zahlungen des Reisenden auf Vergütungen für Reiseleistungen entgegennimmt."

RDA verlangt „eigenes Risikosegment für die Bustouristik“

Anders der Bustouristikverband RDA. Er will für seine Mitglieder erreichen, dass sie gar nicht in den Reisesicherungsfonds einzahlen müssen, den Verbandschef Benedikt Esser als erzwungene „Kollektivhaftung für Ausfallrisiken internationaler Großkonzerne“ bezeichnet. Hauptargument Essers sind „so gut wie nicht vorhandene Repatriierungskosten“. Der Reisesicherungsfonds soll nämlich auch für die Kosten aufkommen, die dadurch entstehen, dass Kunden insolventer Veranstalter nach Hause gebracht und gegebenenfalls vor Ort weiter untergebracht werden müssen. Das sei für die Bustouristik nicht relevant, sondern steigere nur deren Kosten für die Absicherung der Kundengelder, erklärt er. Für die Bus- und Gruppentouristik müsse daher ein „eigenes Risikosegment“ geschaffen werden.

Zudem glaubt der RDA-Präsident nicht, dass seine Mitglieder den Anforderungen des Reisesicherungsfonds überhaupt entsprechen können. Eine aktuelle Auswertung des RDA Branchenbarometers Januar 2021 habe ergeben, dass 75 Prozent der befragten Busunternehmen die Anforderungen an die im Referentenentwurf festgeschriebene Sicherheitsleistung von mindestens sieben Prozent des Umsatzes nicht (57%) oder eher nicht (18%) erfüllen können. Realistisch seien „Sicherheitsleistungen in Höhe von einem bis zwei Prozent des Reiseumsatzes“, so der Verbandschef.

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