Vergleich nach tödlichem Schnorchelunfall in Ägypten
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Reise vor9
Nach dem tödlichen Schnorchelunfall einer Touristin in Ägypten hat sich der beklagte Veranstalter im Rechtsstreit vor dem Oberlandesgericht München im Rahmen eines Vergleichs zur Zahlung von 1.000 Euro Schadenersatz bereit erklärt. Der klagende Ehemann hatte 25.000 Euro Schadenersatz verlangt, weil der Ausflug im Rahmen der Pauschalreise gebucht worden sei und der Veranstalter eine für einen Anfänger vollkommen unzureichende Einweisung gegeben habe. Zeit