Wann Reisebüros vor drohenden Pleiten warnen müssen
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Nach der FTI-Insolvenz klären Gerichte, wann Reisebüros Kunden über drohende Zahlungsunfähigkeit informieren müssen. Zwei laufende Fälle in Bad Homburg und Nordhorn zeigen die Spannbreite. Das Amtsgericht Hamburg-Wandsbek verlangte 2019 Warnhinweise bei konkreten Indizien. DRV-Juristin Anja Emig lehnt eine automatische Pflicht ab: Risiken ließen sich oft nicht sicher bewerten. Tatsächlich scheiterten viele Klagen bislang am fehlenden Nachweis. FVW (Abo)