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19. Oktober 2015 | 20:07 Uhr
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Mailen

Zwangstrinkgelder auf Kreuzfahrten müssen im Preis enthalte

Zwangstrinkgelder auf Kreuzfahrten müssen im Preis enthalten sein: Dies hat der BGH klargestellt und damit die Revision von MSC gegen ein Urteil des OLG München abgewiesen. MSC hat zwischenzeitlich aus dem "Service Entgelt" ein Trinkgeldempfehlung in gleicher Höhe gemacht. FVW