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11. März 2024 | 15:42 Uhr
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Apple und Google setzen Digitalverordnung nicht komplett um

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) hat überprüft, ob ausgewählte Regelungen des Digital Markets Act (DMA) zum Stichtag umgesetzt worden sind und gelangte zu dem Ergebnis, dass einige Änderungen bei Android- und iPhone-Usern noch nicht vollständig angekommen sind.

Smartphone

Der VZBV sieht mängel in der Umsetzung des DMA

Im Test seien für das Smartphone Samsung Galaxy S20 keine Updates der Android-Version 13 verfügbar gewesen, kritisiert der VZBV. Für Apples iOS sei ein Update verfügbar, das aber nicht alle nötigen Anpassungen enthalte. Die Regelungen sollen für mehr Wettbewerb und größere Wahlfreiheit der Verbraucher sorgen. Seit dem 7. März gilt der DMA, wie berichtet, für große Digitalkonzerne.

Google erlaube zwar beispielsweise bereits seit einiger Zeit das sogenannte Sideloading, wodurch Apps aus anderen Quellen als einem App-Store installiert werden könnten, so der VZBV weiter. Die Deinstallation von vorinstallierten Apps sei jedoch im Test weiterhin nicht bei jeder App möglich gewesen.

Apple dagegen habe zum Stichtag ein Update für sein mobiles Betriebssystem iOS 17.4 bereitgestellt, das Änderungen bezüglich des DMA enthalte. Die Version 17.4 von iOS steht Smartphones laut VZBV ab dem iPhone XS zur Verfügung, das 2018 erschienen ist. Verbraucher, die das Update auf ihrem Gerät installieren, würden danach gefragt, welchen Browser sie als Standard verwenden wollen. Allerdings habe sich beispielsweise der Browser Safari im Test nicht vollständig deinstallieren lassen. Auch eine andere Karten-App als Apples eigene habe nicht zum Standard gemacht werden können. Hier bestehe Nachbesserungsbedarf.

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