Tägliche News für die Travel Industry

15. Januar 2014 | 12:26 Uhr
Teilen
Mailen

Bei Freistellung müssen Urlaubsansprüche vergütet werden:

Bei Freistellung müssen Urlaubsansprüche vergütet werden: Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied, dass der Kündigungstermin entsprechend der offenen Tage und Überstunden nach hinten geschoben sowie Urlaubsgeld gezahlt werden muss. heise.de

Anzeige Reise vor9