Booking-Sterne können Verbraucher täuschen
Die Berufungsinstanz der niederländischen Werbekodex-Kommission hat die erstinstanzliche Entscheidung der Kommission bestätigt, nach der die Verwendung von Sternen zur Hotelklassifizierung auf Booking.com eine Irreführung der Verbraucher darstellt.
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Hotelsterne sollen für Orientierung bei der Buchung sorgen
Es müsse ein eindeutiger Hinweis darauf gegeben werden, wenn die angezeigten Sterne vom jeweiligen Hotel in den Niederlanden selbst vergeben worden seien. Damit stärkt die Berufungsinstanz (College van Beroep – CvB) den Verbraucherschutz im digitalen Buchungsmarkt und gibt der Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung GmbH sowie ihrer niederländischen Schwesterorganisation Hotelsterren.nl recht.
Von Hotels vergebene Sterne verstoßen gegen Werbestandards
"Auch die Berufungsinstanz stellte klar, dass Sterne im Hotelkontext aus Verbrauchersicht als objektive, standardisierte und überprüfte Qualitätskennzeichnung verstanden werden. Wenn Booking.com in den Niederlanden von Hotels selbst vergebene Sterne verwende, ohne die Verbraucher darauf klar und deutlich hinzuweisen, ist dies ein Verstoß gegen die Regeln für lautere Werbung," sagt Christin Neumann, Geschäftsführerin Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung.
Entscheidung sorgt für mehr Transparenz bei Buchungen
"Die Entscheidung stellt klar, dass Verbraucher sich auf die Aussagekraft von Hotelsternen verlassen können müssen", ergänzt Markus Luthe, Geschäftsführer Dehoga Deutsche Hotelklassifizierung und Präsident der europäischen Hotelstars Union. "Hotelsterne stehen für geprüfte Qualität und nicht für ungeprüfte Selbsteinschätzungen. Diese Klarstellung ist ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz für den digitalen Hotelbuchungsmarkt in Europa."