Drittes Geschlecht fehlt in Stellenanzeigen
Fast jedes zweite Unternehmen vergisst “divers” in seinen Ausschreibungen, obwohl die Geschlechterbezeichnung seit 1. Januar gesetzlich verankert ist. Jobsuchende können dagegen klagen und sich auf das Urteil des Bundesverfassungsgerichts berufen sowie auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz verweisen. T3N