Einigung im Logo-Streit zwischen Apple und Apfelroute
Der Zankapfel lag beim Deutschen Patentamt, nun haben sich die Parteien geeinigt. Der US-Konzern erlaubt den Machern der Rheinischen Apfelroute die Nutzung des Logos. Jedoch ist der Rückzug Apples an die Bedingung geknüpft, dass es "ausschließlich mit Bezug auf einen Fahrradwanderweg durch die Apfelanbauregion Rhein-Voreifel" verwendet werde. Generalanzeiger Bonn