Tägliche News für die Travel Industry

22. Juni 2017 | 09:00 Uhr
Teilen
Mailen

Es gibt kein Recht auf Hitzefrei

Nach der Arbeitsstättenregelung soll die Raumtemperatur nicht über 26 Grad liegen. In Ausnahmefällen haben die Arbeitnehmer Hitze von 35 Grad und mehr auszuhalten. Jedoch muss der Arbeitgeber dann Maßnahmen ergreifen, wie beispielsweise den Schutz vor direkter Sonneneinstrahlung. Schwangere, stillende Mütter oder Mitarbeiter mit Attest können die Einhaltung bestimmter Temperaturen verlangen, ansonsten haben sie ein Recht auf Freistellung. Spiegel