Für Außendienstmitarbeiter ist der Dienstweg Arbeitszeit
Das legte das Bundesarbeitsgericht im Fall eines Servicetechnikers fest, der auf Nachzahlung geklagt hatte, obwohl ihm laut Betriebsvereinbarung lediglich die Zeit vergütet wird, die 20 Minuten pro Fahrt überschreitet. Die Richter stimmten dem Kläger zu. Nachgezahlt werden muss aber nur, wenn die wöchentliche Gesamtarbeitszeit höher als vereinbart war. Spiegel