Gericht kippt Ausschluss von Flugscheinerstattung
Eine Familie, die ihre Flüge von Düsseldorf nach Los Angeles storniert hatte, bekommt ihr Geld zurück, obwohl der gebuchte Tarif der Airline keine Erstattung erlaubt. Die AGB-Klausel benachteilige Kunden unangemessen, entschied das Amtsgericht Köln. Kölner Stadtanzeiger