Homeoffice-Pflicht für Arbeitnehmer
Durch die Neufassung des Infektionsschutzgesetzes müssen Arbeitnehmer im Homeoffice arbeiten, wenn ihnen das der Arbeitgeber anbietet. Umgekehrt muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nach Hause zum Arbeiten schicken, wenn "keine zwingenden betriebsbedingten Gründe entgegenstehen". FAZ