Kurzzeitvermieter erhalten mehr Zeit zur Registrierung
Plattformen und touristische Organisationen erhalten mehr Zeit für die technische Umsetzung der EU-Vorgaben zur Kurzzeitvermietung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie verlängert die Testphase für die zentrale Datenschnittstelle bis zum 30. Juni. Ursprünglich war der 20. Mai als Stichtag vorgesehen.
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Das Bundeswirtschaftsministerium hat die Übergangsfrist für die Übermittlung von Buchungs- und Belegungsdaten bei Kurzzeitvermietungen verlängert
Grundlage ist das Kurzzeitvermietungs-Datenaustausch-Gesetz, kurz KVDG. Es schafft in Deutschland den rechtlichen Rahmen für den Datenaustausch nach der EU-Verordnung zur Kurzzeitvermietung. Künftig sollen Plattformen Buchungs- und Belegungsdaten monatlich über eine zentrale Schnittstelle an die zuständigen Stellen übermitteln.
Die erste verpflichtende Datenmeldung an die Bundesnetzagentur soll nun für Juli und August gelten. Damit verschiebt sie sich auf Anfang September. Zunächst war ein Start bereits im Juni vorgesehen.
Verzögerungen bei Schnittstelle und Gesetzgebung
Der Deutsche Ferienhausverband begrüßte die Fristverlängerung. Er hatte sich nach eigenen Angaben in den vergangenen Wochen und Monaten dafür eingesetzt.
"Durch erhebliche Verzögerungen sowohl im parlamentarischen Verfahren als auch bei der Entwicklung eines EU-Prototyps für die zentrale Datenschnittstelle sind die Plattformen und touristischen Organisationen ins Hintertreffen geraten", sagt Geschäftsstellenleiterin Michelle Schwefel. Die Unternehmen erhielten nun die nötige Zeit, um die technischen Anforderungen zuverlässig umzusetzen. Je nach Größe und IT-Ressourcen benötige ein Portal dafür mehrere Wochen bis Monate, sagt Schwefel. Die Verlängerung helfe, Fehler und zusätzliche Belastungen zu vermeiden.
Keine EU-weite Übergangsfrist
Die EU-Verordnung soll europaweit mehr Transparenz in der Kurzzeitvermietung schaffen. Ziel ist eine belastbare Datengrundlage für politische Entscheidungen. Es geht nach Darstellung des Verbands nicht darum, Ferienwohnungen zu verbieten, sondern wirtschaftliche Effekte sichtbar zu machen.
Die Bundesnetzagentur koordiniert dabei den Datentransfer. Sie stellt Informationen für Kommunen und Statistikämter bereit. Plattformen müssen künftig unter anderem vermietete Nächte, Gästezahlen, Wohnsitzländer der Gäste, Anschrift der Unterkunft, Registrierungsnummer und Inserats-URL melden.
Einen Leitfaden zur Umsetzung des KVDG für Vermieter hat der Ferienhausverband auf seiner Website veröffentlicht.
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