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7. Januar 2026 | 17:34 Uhr
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Online-Buchungen müssen künftig leichter widerrufbar sein

Der Bundestag hat ein umfassendes Verbraucherschutzpaket beschlossen. Kernpunkt ist ein verpflichtender Widerrufsbutton für online geschlossene Verträge. Verbraucher sollen Verträge künftig ebenso einfach widerrufen können, wie sie abgeschlossen wurden. Die Neuregelung betrifft auch digitale Buchungen in Hotellerie, Gastronomie und Touristik.

Online-Buchung Frau mit Laptop Foto iStock Sitthiphong.jpg

Für Online-Buchungen wird die Widerrufsmöglichkeit erleichtert

Der Bundestag hat kurz vor der Weihnachtspause ein Gesetzespaket zur Stärkung des Verbraucherschutzes verabschiedet. Zentrales Element ist die Einführung einer elektronischen Widerrufsfunktion, des sogenannten Widerrufsbuttons, für online geschlossene Verträge. Damit setzt das Parlament EU-Vorgaben um, die Änderungen der Verbraucherrechte-Richtlinie vorsehen.

Künftig müssen Unternehmen sicherstellen, dass Verbraucher Verträge digital genauso unkompliziert widerrufen können, wie sie diese zuvor abgeschlossen haben. Laut Bundestag ist der Widerrufsbutton der "Kern des Entwurfs".

Relevanz für Reise und Gastgewerbe

Für Hotellerie, Gastronomie und Touristik ist die Neuregelung relevant, da viele Leistungen inzwischen online angebahnt oder abgeschlossen werden. Dazu zählen Zimmerbuchungen, Gutscheine, Veranstaltungstickets, Abo- und Membership-Modelle oder digital gebuchte Zusatzleistungen.

Betriebe müssen prüfen, welche ihrer Angebote als online geschlossene Fernabsatzverträge gelten und wo künftig ein Widerrufsbutton vorzusehen ist. Wer Buchungsstrecken und Prozesse nicht anpasst, riskiert rechtliche Konsequenzen und Konflikte mit Kunden.

Teil des Gesetzespakets ist zudem ein konsequenteres Vorgehen gegen manipulative Designs, sogenannte Dark Patterns. Diese werden im Online-Vertrieb von Finanzdienstleistungen ausdrücklich untersagt. Gemeint sind etwa voreingestellte Zusatzleistungen, irreführende Hervorhebungen oder künstlich erschwerte Abbruchmöglichkeiten. Die Regelung betrifft zunächst nur Finanzdienstleistungen, könnte aber künftig auch für andere Online-Käufe relevant werden.

Strengere Regeln für Umweltaussagen

Darüber hinaus verschärft das Gesetz die Anforderungen an Umweltaussagen und Nachhaltigkeitssiegel. Wer mit Klimaneutralität oder ökologischen Vorteilen wirbt, muss diese künftig klar belegen. Die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln wird stärker reguliert, um Irreführung zu vermeiden.

Mit dem Gesetz setzt der Bundestag die Richtlinien (EU) 2023/2673 und (EU) 2024/825 um. Die Umsetzung der EU-Vorgaben muss je nach Regelungsbereich bis spätestens Ende März 2026 erfolgen. Für Unternehmen bedeutet das: Buchungsstrecken, Nutzerführung und Marketing gehören zeitnah auf den Prüfstand.

Christian Schmicke

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