Touristiker müssen Rabatte nicht versteuern:
Touristiker müssen Rabatte nicht versteuern: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Nachlässe von Dritten kein Arbeitslohn sind und deswegen auch keine Lohnsteuer fällig wird. fvw.de (Abo)
Touristiker müssen Rabatte nicht versteuern: Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Nachlässe von Dritten kein Arbeitslohn sind und deswegen auch keine Lohnsteuer fällig wird. fvw.de (Abo)