Urlaubstage lassen sich nur im Einvernehmen zurückziehen
Einigen sich Mitarbeiter und Chef auf einen Zeitraum an freien Tagen und ist dies schriftlich fixiert, wird es zum verbindlichen Vertrag für beide Seiten. Davon abzuweichen ist laut Arbeitsrecht nur einvernehmlich möglich. Sollte sich bei der Urlaubsplanung unabhängig von den Gründen etwas ändern, können sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer anfragen, aber nichts einfordern. Spiegel