Vorsicht bei Veröffentlichung von KI-Texten und KI-Bildern
Eine Verletzung von Urheberrechten sei bei der Nutzung von generativer künstlicher Intelligenz für Bilder und Texte denkbar, wenn der Output der KI einem bereits bestehenden Werk ähnele, sagt der Jurist Oliver Wolf. Nutzern sei es nicht möglich, eine lückenlose Rechtekette zu überprüfen; daher sei die KI-Nutzng nicht ganz frei von Abmahnrisiken. Eine völlig bedenkenlose Übernahme und Veröffentlichung von Texten und Bildern, die eine generative KI entwickelt habe, sei nicht möglich. FVW