Was der Gesetzgeber bei Pausen vorschreibt
Die unbezahlten Ruhepausen müssen wenigstens eine Viertelstunde betragen und werden spätestens nach sechs Stunden Arbeit fällig. Dann haben Arbeitnehmer noch Anspruch auf Lärm- und Bildschirmpausen. Hier handelt es sich um Kurzpausen von wenigen Minuten, die bei besonders anstrengenden Tätigkeiten gelten. Wobei es wie immer auch Ausnahmen zur Regel gibt. Spiegel