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12. November 2018 | 09:00 Uhr
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Was der Gesetzgeber bei Pausen vorschreibt

Die unbezahlten Ruhepausen müssen wenigstens eine Viertelstunde betragen und werden spätestens nach sechs Stunden Arbeit fällig. Dann haben Arbeitnehmer noch Anspruch auf Lärm- und Bildschirmpausen. Hier handelt es sich um Kurzpausen von wenigen Minuten, die bei besonders anstrengenden Tätigkeiten gelten. Wobei es wie immer auch Ausnahmen zur Regel gibt. Spiegel

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