Wenn der Chef nach Bewertung von Kollegen fragt
Generell sei es keine Pflicht von Arbeitnehmern, sich über Kollegen zu äußern, wenn sie keine Führungskräfte sind, sagt Jurist Menster. Trotzdem könne es Fälle geben, in denen man verpflichtet sei, sich zu äußern. "Etwa, wenn der Arbeitgeber an den geforderten Informationen ein schutzwürdiges Interesse hat", sagt Menster. Jeder Beschäftigte habe eine Auskunftspflicht über den eigenen Arbeitsbereich. Wenn also betriebliche Belange durch Verhalten von Kollegen gefährdet seien, müsse dies kommuniziert werden. Spiegel