Wer seinen Job wechselt, darf ehemalige Kunden anrufen:
Wer seinen Job wechselt, darf ehemalige Kunden anrufen: Der Bundesgerichtshof entschied, dass man über seinen Arbeitsplatzwechsel ohne Einwilligung des Betroffenen informieren darf. haufe.de
Wer seinen Job wechselt, darf ehemalige Kunden anrufen: Der Bundesgerichtshof entschied, dass man über seinen Arbeitsplatzwechsel ohne Einwilligung des Betroffenen informieren darf. haufe.de