Tägliche News für die Travel Industry

15. Dezember 2010 | 07:24 Uhr
Teilen
Mailen

Wer seinen Job wechselt, darf ehemalige Kunden anrufen:

Wer seinen Job wechselt, darf ehemalige Kunden anrufen: Der Bundesgerichtshof entschied, dass man über seinen Arbeitsplatzwechsel ohne Einwilligung des Betroffenen informieren darf. haufe.de

Anzeige