Worauf bei einer Nebentätigkeit zu achten ist
Grundsätzlich verboten ist eine Nebentätigkeit nur für Beamte. Für Angestellte wird es dann kritisch, wenn es sich um eine Konkurrenztätigkeit handelt oder wenn eine Tätigkeit während der Hauptarbeitszeit, im Urlaub oder bei einer Krankschreibung ausgeübt wird. Karrierebibel